Verwaltungsgerichtshof 90/18/0247

90/18/0247Corte amministrativa suprema15 feb 1991

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Unterschrift Genehmigungsbefugnis Behördenbezeichnung Behördenorganisation Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Beglaubigung der Kanzlei Ausfertigung mittels EDV

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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