Verwaltungsgerichtshof 90/18/0230

90/18/0230Corte amministrativa suprema4 ott 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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