Verwaltungsgerichtshof 90/18/0182

90/18/0182Corte amministrativa suprema15 feb 1991

Regest

Straße mit öffentlichem Verkehr Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Alkotest Verweigerung Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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