Verwaltungsgerichtshof 90/17/0447

90/17/0447Corte amministrativa suprema10 ott 1991

Regest

Anrufung der obersten Behörde Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Mängelbehebung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0447

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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