Verwaltungsgerichtshof 90/17/0434

90/17/0434Corte amministrativa suprema14 lug 1994

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

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Verwaltungsgerichtshof 90/17/0434

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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