Verwaltungsgerichtshof 90/17/0188

90/17/0188Corte amministrativa suprema16 ott 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als dieser Bescheid einen Aufschließungsbeitrag betrifft. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Bundesland Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.