Verwaltungsgerichtshof 90/16/0002

90/16/0002Corte amministrativa suprema7 mar 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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