Verwaltungsgerichtshof 90/15/0169

90/15/0169Corte amministrativa suprema17 feb 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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