Verwaltungsgerichtshof 90/14/0209

90/14/0209Corte amministrativa suprema18 mar 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.