Verwaltungsgerichtshof 90/13/0300

90/13/0300Corte amministrativa suprema2 mag 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0300

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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