Verwaltungsgerichtshof 90/13/0232

90/13/0232Corte amministrativa suprema13 mar 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer für 1979 bis 1981 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.