Verwaltungsgerichtshof 90/13/0152

90/13/0152Corte amministrativa suprema22 dic 1993

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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