Verwaltungsgerichtshof 90/13/0058

90/13/0058Corte amministrativa suprema30 gen 1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw LiebhabereiDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1990130058.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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