Verwaltungsgerichtshof 90/12/0301

90/12/0301Corte amministrativa suprema18 mar 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0301

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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