Verwaltungsgerichtshof 90/12/0253

90/12/0253Corte amministrativa suprema27 mag 1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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