Verwaltungsgerichtshof 90/11/0099

90/11/0099Corte amministrativa suprema19 feb 1991

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Kraftfahrzeugtechniker

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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