Verwaltungsgerichtshof 90/11/0071

90/11/0071Corte amministrativa suprema29 mag 1990

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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