Verwaltungsgerichtshof 90/10/0159

90/10/0159Corte amministrativa suprema28 gen 1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Verordnungen Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Bescheidcharakter Bescheidbegriff Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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