Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 90/10/0154
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.03.1995
Spruch
1. Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. Das Verfahren über die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird eingestellt.
Das Land Vorarlberg hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.