Verwaltungsgerichtshof 90/10/0056

90/10/0056Corte amministrativa suprema20 dic 1990

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Unterschrift Beglaubigung der Kanzlei Ausfertigung mittels EDV

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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