Verwaltungsgerichtshof 90/09/0148

90/09/0148Corte amministrativa suprema17 gen 1991

Regest

Leidenszustand Maßgebende Veränderung Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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