Verwaltungsgerichtshof 90/09/0135

90/09/0135Corte amministrativa suprema17 gen 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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