Verwaltungsgerichtshof 90/09/0064

90/09/0064Corte amministrativa suprema21 feb 1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Weisung Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

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Verwaltungsgerichtshof 90/09/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1991

Spruch

I. Die unter Zl. 90/09/0064 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Die unter Zl. 90/09/0080 protokollierte Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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