Verwaltungsgerichtshof 90/09/0054

90/09/0054Corte amministrativa suprema18 ott 1990

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Leidenszustand Maßgebende Veränderung Allgemein Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Verfahrensrecht Berufungsverfahren (siehe auch KOVG §78 Abs1) Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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