Verwaltungsgerichtshof 90/09/0016

90/09/0016Corte amministrativa suprema4 mag 1990

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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