Verwaltungsgerichtshof 90/09/0004

90/09/0004Corte amministrativa suprema18 ott 1990

Regest

Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Verschulden und guter Glaube

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.