Verwaltungsgerichtshof 90/09/0002

90/09/0002Corte amministrativa suprema13 dic 1990

Regest

Anwendung einkommensteuerrechtlicher Grundsätze Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Einkommensermittlung und Absetzbarkeit Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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