Verwaltungsgerichtshof 90/08/0205

90/08/0205Corte amministrativa suprema17 dic 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Feststellung einer am 9. Juni 1986 bestehenden Versicherungspflicht wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Begehren auf Ersatz von Stempelgebühren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.