Verwaltungsgerichtshof 90/08/0189

90/08/0189Corte amministrativa suprema22 ott 1991

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sondervereinbarung Rentenanspruch

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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