Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 90/08/0053
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.01.1991
Spruch
1. Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 14.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
2. Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.