Verwaltungsgerichtshof 90/07/0074

90/07/0074Corte amministrativa suprema19 apr 1994

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.080,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.