Verwaltungsgerichtshof 90/06/0173

90/06/0173Corte amministrativa suprema17 dic 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/06/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den dritt- und viertmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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