Verwaltungsgerichtshof 90/05/0246

90/05/0246Corte amministrativa suprema18 giu 1991

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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