Verwaltungsgerichtshof 90/05/0244

90/05/0244Corte amministrativa suprema28 mag 1991

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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