Verwaltungsgerichtshof 90/05/0193

90/05/0193Corte amministrativa suprema18 giu 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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