Verwaltungsgerichtshof 90/05/0121

90/05/0121Corte amministrativa suprema22 gen 1991

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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