Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 90/05/0078
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.12.1990
Spruch
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,--, dem Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 3.620,--, der Drittmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 3.730,--, der Fünftmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 3.610,-- und dem Sechstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 240,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Zweitmitbeteiligten sowie der Dritt- und Fünftmitbeteiligten wird abgewiesen.