Verwaltungsgerichtshof 90/05/0031

90/05/0031Corte amministrativa suprema22 dic 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Erst- und der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.360,--, je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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