Verwaltungsgerichtshof 90/04/0214

90/04/0214Corte amministrativa suprema29 gen 1991

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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