Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 90/04/0199
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.02.1991
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
a) Die Beschwerde wird, insoweit sie von D eingebracht wurde, zurückgewiesen.
D hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
b) Die Beschwerde wird, soweit sie von DE eingebracht wurde, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren insoweit eingestellt.
2. zu Recht erkannt:
Aufgrund der Beschwerde der anderen Beschwerdeführer wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den vorstehend unter 1. bis 4. angeführten Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.