Verwaltungsgerichtshof 90/03/0288

90/03/0288Corte amministrativa suprema3 lug 1991

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Geldstrafe und Arreststrafe Überschreiten der Geschwindigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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