Verwaltungsgerichtshof 90/03/0261

90/03/0261Corte amministrativa suprema13 mar 1991

Regest

Ende Vertretungsbefugnis Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0261

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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