Verwaltungsgerichtshof 90/03/0253

90/03/0253Corte amministrativa suprema18 set 1991

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Alkotest Verweigerung Sachverhalt Verfahrensmängel Alkotest Straßenaufsichtsorgan Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

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Verwaltungsgerichtshof 90/03/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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