Verwaltungsgerichtshof 90/03/0133

90/03/0133Corte amministrativa suprema27 feb 1991

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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