Verwaltungsgerichtshof 90/03/0123

90/03/0123Corte amministrativa suprema19 set 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Überschreiten der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.