Verwaltungsgerichtshof 90/03/0112

90/03/0112Corte amministrativa suprema13 feb 1991

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren

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Verwaltungsgerichtshof 90/03/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol und der Bund haben dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von je S 5.245,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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