Verwaltungsgerichtshof 90/02/0205

90/02/0205Corte amministrativa suprema20 mar 1991

Regest

Ermittlungsverfahren Allgemein freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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