Verwaltungsgerichtshof 90/02/0156

90/02/0156Corte amministrativa suprema19 dic 1990

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Ermessen besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Feststellen der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Überschreiten der Geschwindigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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