Verwaltungsgerichtshof 90/01/0026

90/01/0026Corte amministrativa suprema19 set 1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- und den beiden Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von je S. 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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