Verwaltungsgerichtshof 89/18/0157

89/18/0157Corte amministrativa suprema23 feb 1990

Regest

Besondere Rechtsgebiete Diverses Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Mundgeruch Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen Straße mit öffentlichem Verkehr Verfahrensrecht Beweiswürdigung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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